GRÜNE: Kastenstände in der Sauenhaltung: Backhaus muss auch für M-V Konsequenzen aus Magdeburger Urteil ziehen

Der Vorsitzende der grünen Landtagsfraktion in M-V, Jürgen Suhr, begrüßt das gestrige Urteil des Magdeburger Oberverwaltungsgerichts zur Frage der Beschaffenheit und Breite von Kastenständen in der Sauenhaltung. Die DEMVA GmbH in Klein Demsin, die zur Unternehmensgruppe von Adrianus Straathof gehört, hatte in zweiter Instanz gegen die tierschutzrechtlichen Auflagen der Veterinäre des Landkreises Jerichower Land geklagt. Diese wurden wegen der Haltung der Tiere in zu engen Kastenständen angeordnet. Die Verfügungen der Veterinärbehörde sind damit rechtskräftig. Dazu erklärt Jürgen Suhr:

„Dieses Urteil ist zumindest ein kleiner Schritt auf dem Weg zu einer tiergemäßeren Nutztierhaltung. Denn dem Urteil nach ist ein Kastenstand für Schweine nur dann tierschutzkonform, wenn die Mindestbreite der Kästen der Größe der gehaltenen Sauen entspricht. Es müsste eigentlich selbstverständlich sein, dass die Tiere sich in einem Kastenstand auch hinlegen und ihre Gliedmaßen ohne Verletzungsgefahr ausstrecken können.

Das Urteil gibt nun Anlass zur Überprüfung, ob die Betriebe in M-V diese Vorgabe umfassend umsetzen. Wir fordern Landwirtschaftsminister Backhaus auf, jetzt nicht länger zu warten, sondern die Konsequenzen aus dem Urteil auch für M-V zügig in Anwendung zu bringen. Wir werden unsere parlamentarischen Möglichkeiten nutzen, um den Minister zu begleiten und notfalls auch zu treiben. Auch die Kontrollbehörden sind jetzt gefordert. Die Forderungen der bündnisgrünen Fraktion gehen jedoch deutlich weiter. Mittelfristig müssen wir in der Schweinezucht ganz vom Einsatz der Kastenstände wegkommen. Denn sie entsprechen grundsätzlich nicht den Bedürfnissen der Tiere nach Bewegung, sozialem Kontakt und Nahrungssuche.“

Verwandte Artikel