Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat am Montag die Klage des niederländischen Unternehmers Adrianus Straathof abgewiesen, mit der dieser gegen das vom Landkreis Jerichower Land (Sachsen-Anhalt) gegen ihn verhängte Tierhaltungsverbot vorgehen wollte. Dies kommentiert die agrarpolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion in M-V, Dr. Ursula Karlowski:
„Das Magdeburger Urteil bestätigt uns in allem, was wir bisher über die Geschäftspraktiken von Herrn Straathof wissen. Ich bin sehr froh, dass in diesem besonders eklatanten Beispiel einer miserablen Haltung von Nutztieren endlich gerichtlich festgestellt wurde, dass eben auch Nutztierhalter an Tierschutzstandards gebunden sind.
Die Initiative des Landkreises Jerichower Land in Sachen Tierschutz in der Nutztierhaltung markiert eine Zeitenwende. Ich gehe davon aus, dass es noch weitere Gerichtsprozesse geben wird, denn die Zustände in den Ferkelzuchtanlagen von Herrn Straathof sind in Deutschland leider kein Einzelfall. Die Behörden in M-V können sich durch das Urteil also bestärkt fühlen, um gegen ähnlich schlimme Auswüchse der Nutztierhaltung konsequent vorzugehen, anstatt lediglich ein Bußgeld nach dem anderen zu verhängen.“
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