Die BÜNDNISGRÜNE Landtagsfraktion in Mecklenburg-Vorpommern fordert anlässlich der Debatte über Obergrenzen von Nutztierbeständen ein Ende der Konzentration von Tierhaltungsanlagen. Schon jetzt liegen zahlreiche Hinweise vor, die belegen, dass industrielle Tierhaltung mit übergroßen Beständen massiv zur Belastung des Grund- und Oberflächenwassers und der Luft beiträgt. Deshalb ist es anhand der vorliegenden Erkenntnisse schon jetzt notwendig, den weiteren Zuwachs von Tierställen zu begrenzen.
Dazu Jutta Gerkan, wirtschafts- und tierschutzpolitische Sprecherin der BÜNDNISGRÜNEN Landtagsfraktion:
„Großtierhaltungsanlagen, wie die Schweinemastanlage Losten im Landkreis Nordwestmecklenburg mit über 30.000 Tieren, vergiften bereits seit Jahrzehnten unser Grundwasser. Die Grundwassermessstelle Losten wies im Jahr 2013 mit 286,6 Milligramm Nitrat pro Liter den zweithöchsten Wert Deutschlands auf. Das ist mehr als das 5fache des Grenzwertes. Hier kann ein Zusammenhang mit dem riesigen Schweinebestand vor Ort nicht geleugnet werden. Die Tiere werden dort zudem nicht tiergemäß gehalten.
Alle bisherigen Landesregierungen, auch jene unter Beteiligung der LINKEN, haben es aber nicht vermocht, die Tierbestände in diesen industriellen Anlagen zu senken. Dabei sind die Stellschrauben für die Reduzierung der Umweltschäden und zur Etablierung einer tiergemäßen Tierhaltung seit langem bekannt. Wir müssen jene Gesetze verschärfen, die es den Unternehmen erlauben, auf Kosten der Umwelt, der menschlichen Gesundheit und des Tierschutzes, Profit zu machen und die Tierbestände bis ins Unermessliche auszudehnen. Schon im Jahr 2012 haben wir dahin gehend einen ausführlichen Antrag mit konkreten Vorschlägen der Regulierung von Tierbeständen im Landtag vorgelegt. Dazu gehört beispielsweise die Abschaffung des Bauprivilegs für immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Nutztierhaltungsanlagen in § 35 des Baugesetzbuchs. Auch müssen die Schwellenwerte für Ammoniakemissionen im Bundesimmissionsschutzgesetz deutlich gesenkt werden. Die Überarbeitung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung muss dafür sorgen, dass keine körperlichen Verstümmelungen an Nutztieren mehr vorgenommen werden dürfen.
Der heute im Landtag debattierte Antrag der LINKEN zum Thema Obergrenzen geht aber leider nicht an diese und weitere Brennpunkte des Regelungsbedarfs heran. Hier sind wir BÜNDNISGRÜNEN mit unseren Forderungen deutlich weiter. Wir werden diese Forderungen an der Seite der zahlreichen Bürgerinitiativen gegen Industrielle Tierhaltung im Land weiter intensivieren.“
Verwandte Artikel
Karlowski: Richtungsweisendes Urteil gegen Straathof – Tierschutz auch in Nutztierhaltung relevant
Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat am Montag die Klage des niederländischen Unternehmers Adrianus Straathof abgewiesen, mit der dieser gegen das vom Landkreis Jerichower Land (Sachsen-Anhalt) gegen ihn verhängte Tierhaltungsverbot vorgehen wollte….
Weiterlesen »
MDR: Nach Gerichtsurteil – Betreiber hält an Ferkelzuchtanlagen fest
Der Schweineproduzent Adrianus Straathof darf in ganz Deutschland keine Schweine mehr halten. Das hatte das Verwaltungsgericht Magdeburg entschieden. Doch Auswirkungen auf die Betriebe hat das Urteil offenbar nicht. Lesen Sie…
Weiterlesen »
Nordkurier: Straathof darf in Deutschland keine Schweine halten
Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat am Montag das Tierhaltungsverbot gegen den Schweinezüchter Adrianus Straathof bestätigt. Doch welche Folgen hat das bundesweit gültige Urteil für die regionalen Anlagen? Lesen Sie hier mehr…
Weiterlesen »