Jutta Gerkan, tierschutz- und wirtschaftspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Mecklenburg-Vorpommern, fordert als ersten Schritt in der Debatte um männliche Küken in der Legehennenwirtschaft ein Verbot der bisherigen Tötungspraxis. Gleichzeitig müssen einfache Produktkennzeichnungen den Ursprung von Ei-Produkten für Verbraucherinnen und Verbraucher erkennbar machen. „Tierschutz“, so ist sich Gerkan sicher, „ist dann marktfähig, wenn die Menschen bei Lebensmitteln nicht mehr in die Irre geführt und belogen werden.“
„Laut Tierschutzgesetz ist das Schreddern von männlichen Küken verboten. Trotzdem wird es praktiziert. Möglich machen das unzählige Ausnahmegenehmigungen der Behörden für die zahlreichen Brütereien. Als Begründung wird angeführt, dass sich das Aufziehen der männlichen Küken im Bereich der Legehennenvermehrung nicht lohne. Es sind also rein ökonomische Gründe, die für den Tod von 50 Millionen Küken pro Jahr verantwortlich sind. Der Staat steht in der Pflicht, in diesem Punkt ganz klar das Tierschutzrecht durchzusetzen. Ein Verbot der bisherigen Tötungspraxis steht also an erster Stelle. Der Verweis des Bundesagrarministers auf Forschungsvorhaben, die irgendwann vielleicht greifen, hilft den jetzt getöteten Küken nicht weiter.
Ich bin davon überzeugt, dass die Küken nur überleben, wenn die Verbraucher mitziehen und sich bewusst für Produkte aus Betrieben entscheiden können, die auf das Töten der Küken verzichten. Dafür braucht es aber eine leicht verständliche Kennzeichnung aller Lebensmittel, die Eiprodukte enthalten. Das bestehende Tierschutzlabel des Deutschen Tierschutzbundes weist hinsichtlich des Umgangs mit männlichen Küken noch kein Kriterium aus, das die Tötung der Küken ausschließt. Es müsste also dahin gehend der Kriterienkatalog erweitert werden. Ein Tierschutzlabel kann dann vielen Küken das Leben retten, wenn es die Orientierung der Verbraucher in diesem Punkt erleichtert.“
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