Die Begrenzung der genehmigungsfähigen Tierzahlen pro Tierhaltungsanlage ist unverzichtbar. Dies ist aus Sicht der agrarpolitischen Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion, Dr. Ursula Karlowski, das entscheidende Ergebnis der heutigen Anhörung von Sachverständigen im Agrarausschuss zum Thema Obergrenzen in der Tierhaltung.
Karlowski: „Wir fordern als Sofortmaßnahme eine Umstellung des Agrarinvestitionsförderprogramms, sodass nur noch Betriebe, die hohe Tierschutzstandards erfüllen, diese öffentlichen Gelder erhalten. Als Maß für diese Standards würden die NEULAND-Richtlinien eine gute Richtschnur sein.
Wenn die heute schon geltenden Vorgaben der EU auf Landesebene angewandt würden, hätte sich die Gesamtsituation zu Gunsten der Landwirtschaftsbetriebe verändert, die jetzt schon ihre Tiere nach hohen Tierschutzstandards halten. Noch gehen sie oftmals im Preiswettbewerb unter, denn das Angebot an Billigfleisch aus übergroßen Tierbeständen mit nicht artgerechter Haltung, ist übermächtig. Schon deshalb brauchen wir endlich Obergrenzen in der Nutztierhaltung.
Wenn wir endlich aufhören, durch umweltschädigende und nicht tiergemäße Nutztierställe – die zum Teil sogar öffentliche Fördermittel erhalten – eine Billigproduktion zu stützen, kommen wir auch wieder zu einer Preiswahrheit. Wenn Milchkühe wieder auf die Weide kommen und wenn Schweine ausreichend Auslauf haben, dann kommen wir zurück zu einer Qualitätsproduktion mit überschaubaren Beständen, bei der Fleisch den Preis hat, den es bei tiergemäßer Produktion auch verdient.
Ernährung ist ganz klar eine Frage der Haltung. Und auch immer mehr Verbraucher erwarten, dass das Tiere ein artgerechtes Leben führen konnten. Schon deshalb brauchen wir endlich Obergrenzen in der Nutztierhaltung.“
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