Das OVG des Landes Sachsen-Anhalt entschied heute, dass das Schweinehaltungsverbot gegenüber Adrianus Straathof vorläufig außer Kraft zu setzen sei. Jutta Gerkan, tierschutzpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern erklärt dazu:
„Für mich ist diese Gerichtsentscheidung nicht nachvollziehbar, da Herr Straathof nachweislich auf grobe Weise mehrfach und immer wieder bundesweit gegen das Tierschutzgesetz verstoßen hat. Das Oberverwaltungsgericht entschied unter anderem vor dem Hintergrund, dass die Behörden in Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen der Kontrollen der Betriebe der Straathof-Unternehmensgruppe bislang keine so schwerwiegenden tierschutzrechtlichen Verstöße festgestellt haben, welche aus Sicht dieser Behörden eine so gravierende Maßnahme wie ein Tierhaltungsverbot rechtfertigen könnten. Herr Backhaus muss endlich den notwendigen Druck aufbauen.
Wir wissen, dass in den drei Betrieben Straathofs in unserem Bundesland bei insgesamt 213 Kontrollen bei 207 Kontrollen Verstöße festgestellt wurden. Die Verstöße betreffen dabei nahezu die ganze Palette an Vorschriften, die bei der Tierhaltung zu beachten sind, unter anderem Verstöße gegen Brandschutzvorschriften, gegen das Arzneimittelgesetz und gegen grundlegende Tierschutzregeln. Wenn dann nicht von schwerwiegenden Verstößen gesprochen wird, obwohl permanente systematische Vorgehensweise zu erkennen ist, ist das nicht nachvollziehbar.
Für die Straathof-Firma Glava GmbH in Gladau (Sachsen-Anhalt) gilt jedoch nach wie vor das Tierhaltungsverbot. Hier müssen die Tiere bis spätestens Ende August 2015 ausgestallt werden. Umso wichtiger ist es, dass die Behörden hier in Mecklenburg-Vorpommern ebenso wie in Sachsen-Anhalt konsequent Verstöße innerhalb der einzelnen Betriebe ahnden. Durch entsprechende unangekündigte Großrazzien müssen die bereits vielfach festgestellten Verstöße endlich adäquat geahndet werden. Notfalls bis hin zu einem Betriebsverbot.
Das weitere maßlose Agieren des Herrn Straathof in Mecklenburg-Vorpommern ist nur möglich, weil Entscheidungsträger aus Regierungs- und Behördenebene die Augen verschließen. Zum Glück wächst ein zunehmendes Bewusstsein in der Bevölkerung, die den Saustall im Tierschutz nicht mehr hinnehmen wollen. Das wird Politiker, den Bauernverband, industrielle Landwirte und Behörden zum Umdenken zwingen.“
Verwandte Artikel
Karlowski: Richtungsweisendes Urteil gegen Straathof – Tierschutz auch in Nutztierhaltung relevant
Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat am Montag die Klage des niederländischen Unternehmers Adrianus Straathof abgewiesen, mit der dieser gegen das vom Landkreis Jerichower Land (Sachsen-Anhalt) gegen ihn verhängte Tierhaltungsverbot vorgehen wollte….
Weiterlesen »
MDR: Nach Gerichtsurteil – Betreiber hält an Ferkelzuchtanlagen fest
Der Schweineproduzent Adrianus Straathof darf in ganz Deutschland keine Schweine mehr halten. Das hatte das Verwaltungsgericht Magdeburg entschieden. Doch Auswirkungen auf die Betriebe hat das Urteil offenbar nicht. Lesen Sie…
Weiterlesen »
Nordkurier: Straathof darf in Deutschland keine Schweine halten
Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat am Montag das Tierhaltungsverbot gegen den Schweinezüchter Adrianus Straathof bestätigt. Doch welche Folgen hat das bundesweit gültige Urteil für die regionalen Anlagen? Lesen Sie hier mehr…
Weiterlesen »